Sicherheit am Arbeitsplatz

Wir erstellen Ihre Flucht-

& Rettungspläne

Mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen

Sicherheit am Arbeitsplatz ist von entscheidender Bedeutung. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung maßgeschneiderter Sicherheitsdokumente, einschließlich Ihrer Brandschutzordnung, eines detaillierten Evakuierungskonzepts sowie professioneller Flucht- und Rettungspläne. 

Unsere Expertise und unser Fachwissen garantieren, dass alle erstellten Pläne den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und optimal auf Ihre individuellen Betriebsabläufe zugeschnitten sind. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Ihren Betrieb sicherer zu machen.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind für Betriebe gemäß Arbeitsstättenverordnung und ASR 2.3 vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen solche Pläne aufstellen, wenn die Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordert (§ 4 ArbStättV). Diese Pläne sind auszuhängen und regelmäßig zu aktualisieren. 

Die ASR A2.3 spezifiziert die Anforderungen: Sie sind notwendig in unübersichtlichen Bereichen, bei ortsunkundigen Personen, erhöhter Gefährdung oder benachbarten Gefahrenquellen. Pläne müssen aktuell, übersichtlich und farblich gekennzeichnet sein.

Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen sind in Sonderbauten und größeren Betrieben wie Hotels und Fabriken erforderlich. 

Sie werden durch DGUV Vorschriften, das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die ASR gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes müssen der Arbeitsstätte, den Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten entsprechen (§ 10 ArbSchG). 

Die Anforderungen werden in der ASR A2.3 und der DGUV Information 205-001 konkretisiert. Länderspezifische Vorschriften und Bau- oder Gewerbegenehmigungen können zusätzliche Anforderungen stellen.

Evakuierungskonzept

Die rechtliche Grundlage für die Verantwortung des Arbeitgebers Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind für die Erste Hilfe, für eine eventuelle Evakuierung des Betriebes und für die Brandbekämpfung vorzusorgen, findet sich in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. 

Diese Maßnahmen müssen der Art der Arbeitsstätte, der Art der Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten in dem Unternehmen entsprechen. Für den Brandschutzhelfer finden sich ergänzende Bestimmungen in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ und in der Technischen Regel für Arbeitsstätte (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Grund für diese Regelungsdichte ist die große Gefahr, die von jedem Brand für ein Unternehmen und seine Beschäftigten ausgeht.

Mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen

Hier bieten wir Ihnen einen Einblick in unsere
zahlreichen Aufgabengebiete

Flucht- und Rettungspläne

● Vermessung vor Ort
● Planerstellung nach DIN ISO 23601
● Gedruckte und laminierte Pläne
● Keine versteckten Kosten

Brandschutzordnung

● Erstellung nach gesetzlichen Vorgaben
und individuell für Ihren Betriebsablauf

Evakuierungskonzepte

● Erstellung Evakuierungskonzept
nach den gesetzlichen Vorgaben und
individuell für Ihre Betriebsabläufe
und Mitarbeiter.

Unsere Standorte

In diesen Teilen Deutschlands bieten wir
unsere Leistungen an